JÜRGEN HILFT

Die Versorgung von
Mehrfamilienhäusern
mit solarstrom

Rund die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Soll die Energiewende gelingen, hat das Thema „Photovoltaik im Mehrfamilienhaus“ daher eine enorme Bedeutung. Eine PV-Anlage wertet die Immobilie auf und macht sie sowohl für Eigennutzer als auch Mieter attraktiver.

Strom vom Dach senkt die Kosten der Stromrechnung und stärkt die Unabhängigkeit vom regionalen Versorger. Grundsätzlich gilt, dass auch dieser Haustyp für die Nutzung von Sonnenenergie infrage kommt – sofern die baulichen Voraussetzungen wie beispielsweise ausreichend Dachfläche, Tragfähigkeit und Ausrichtung des Daches zutreffen.

Entscheidungshilfe:

Strom vom Dach nutzen:
Verbrauchsverhalten
ist mitentscheidend

Im Einfamilienhaus ist die Sache einfach: Das Verbrauchsverhalten steht fest und kann als Rechengröße für alle Überlegungen und planerischen Schritte herangezogen werden; der Eigentümer entscheidet allein über den Kauf und zahlt diesen auch selbst.
Anders im Mehrfamilienhaus:

Wird es von den Eigentümern selbst genutzt (Stichwort Eigentümergemeinschaft), verteilen sich die Kosten auf mehrere Schultern. Allerdings kommt es gerade hier oft zu Diskussionen über die gerechte Verteilung des erzeugten Stroms. Denn dieser wird genutzt, sobald er produziert wird – was vorteilhaft ist für diejenigen, die tagsüber zuhause sind, aber nachteilig für alle, die erst abends heimkommen und weitgehend leer ausgehen.

Bei Objekten, die vom Eigentümer vermietet werden, lässt sich ein Teil der Kosten auf die Mieter umlegen und dient somit teilweise der Refinanzierung der Immobilie.

Noch komplexer wird die Lage bei einer gemischten Nutzung, also wenn neben den Hausbewohnern auch gewerbliche Einheiten den selbst produzierten Strom nutzen.

Zu beachten ist, dass der nicht selbst verbrauchte Strom auch bei Mehrfamilienhäusern ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wofür der oder die Eigentümer dann die Einspeisevergütung erhalten.

Bitte mit Konzept

Photovoltaik im Mehrfamilienhaus

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Betriebskonzept im Mehrfamilienhaus: Soll der selbst produzierte Strom aus der Photovoltaik-Anlage den jeweiligen Wohneinheiten zur Verfügung gestellt werden? Oder lediglich die gemeinschaftliche Stromversorgung sichern, etwa Treppenhaus und Tiefgarage sowie ggf. die Heizungsanlage unterstützen?

Die Antworten auf diese Fragen entscheiden maßgeblich über die erforderliche Dimensionierung einer PV-Anlage und somit auch die Rentabilität der Investition. Denkbar wäre neben einer gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlage auch, dass einzelne Wohneinheiten eigene Anlagen auf dem Dach betreiben – ausreichend Dachfläche vorausgesetzt. Dies ist jedoch nur nach Genehmigung der Eigentümerversammlung erlaubt, denn das Dach von Mehrfamilienhäusern befindet sich immer im Gemeinschaftseigentum.

Ob Einzel- oder Gemeinschaftsanlage: Die Eigentümer beschließen alle Modalitäten der Angebotseinholung und -entscheidung zusammen. Einfacher ist es natürlich, wenn sich das Mehrfamilienhaus in einer Hand befindet, denn dann liegt es am Eigentümer selbst ob er eine Photovoltaik-Anlage betreiben möchte – die Mieter haben kein Mitspracherecht.

Mieterstrom – ein Erfolgsmodell?

Apropos Mieter: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen auch diejenigen Bürger von der Energiewende profitieren, die sich selbst keine Photovoltaikanlage leisten können oder keine Möglichkeit dazu haben. Die Grundlagen hierfür schafft das sogenannte Mieterstromgesetz.

Kurz und prägnant auf den Punkt gebracht besagt es Folgendes:

Der Vermieter als Eigentümer der Photovoltaik-Anlage liefert selbst produzierten Solarstrom an den Mieter, der diesen sofort nutzt. Der Vermieter erhält hierfür außer dem vereinbarten Strompreis zusätzlich einen Mieterstromzuschlag. Umgekehrt profitiert der Mieter (neben dem guten Gefühl etwas fürs Klima zu tun) von günstigen Stromkosten. Der Mieter darf allerdings nicht dazu verpflichtet werden, einem Mieterstromvertrag zuzustimmen – er kann auf Wunsch auch weiterhin seinen gesamten Strom vom regionalen Versorger beziehen. Ohnehin kauft der Mieter den Anteil des Stroms, der nicht durch die PV-Anlage gedeckt wird, beim Versorger. Der gewerbesteuerfreie Mieterstromzuschlag wurde im aktuellen EEG nochmals nachgebessert und gilt für 20 Jahre. Überschüssiger Strom wird auch bei diesem Modell ins Netz eingespeist, der Eigentümer (= Vermieter) erhält hierfür eine Einspeisevergütung. Voraussetzung ist, dass jede Mietpartei einen eigenen Stromzähler hat und ein Zweirichtungssummenzähler installiert wird. Dieser dient zugleich als Einspeisezähler und Bezugszähler, d. h. gemessen wird, wie viel Strom ins Netz eingespeist und welche Menge aus Solarstrom bzw. vom Versorger bezogen wird.

Unsere Einschätzung: Aufgrund der Rechtslage, der Bezug von Solarstrom ist für den Mieter freiwillig, wird das Modell des Mieterstroms in der Praxis bislang nur selten angewendet. Vermieter und Mieter sind sich oft „nicht grün“ und daher ist deren Neigung, Strom vom Mehrfamilienhaus-Eigentümer zu kaufen, tendenziell gering. Zudem ist die damit verbundene technische Installation aufwändig.

Bei Interesse am Mieterstrom für Ihr Objekt bieten wir Ihnen dennoch gern eine umfassende kostenlose:

Beratung

Mehr erfahren

Stromzähler bei Photovoltaik-Anlagen im Mehrfamilienhaus

Beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen im Mehrfamilienhaus müssen folgende Stromzähler installiert werden:

  • Zweirichtungszähler – erfasst sowohl den Strombezug vom regionalen Versorger als auch die Menge des ins öffentliche Netz eingespeisten. Stroms. Dies ist der Hauptzähler, der eventuell (je nach Anzahl der Wohneinheiten und Anlagengröße) um eine Wandlermessung zu ergänzen ist.
  • Erzeugungszähler – dieser ist ab einer Anlagengröße von 30 kWp notwendig.
  • Summenzähler – ein kaskadierendes Messsystem, das nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich ist.

Stromspeicher

Solarenergie nutzen, auch wenn die Sonne nicht scheint

Grundsätzlich sind Stromspeicher eine gute Ergänzung der Photovoltaik-Anlage. Sie ermöglichen es, den zwischengespeicherten Sonnenstrom auch dann anzuzapfen, wenn die Sonne nicht scheint – beispielsweise nachts oder an besonders trüben Tagen.

Mittels eines Stromspeichers lässt sich der produzierte Strom demnach noch effektiver nutzen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern gibt es ein großes „Aber“: Damit dieser hier sinnvoll ist, müsste der Speicher schon sehr groß dimensioniert sein – was zu deutlich höheren Kosten führt, die sich dann möglicherweise nicht amortisieren.

Zudem sind Streitereien unter den Bewohnern vorprogrammiert, wenn manche Parteien mehr Strom aus dem Speicher beziehen als andere. Wir (beraten) Sie gern, ob sich ein Stromspeicher für Ihr Objekt lohnt. Vertiefende Informationen finden Sie zudem hier:

Komplettanlage

Photovoltaik im Mehrfamilienhaus: Auf die Größe kommt es an!

Gegenüber einem Einfamilienhaus muss die Photovoltaik-Anlage eines Mehrfamilienhauses natürlich deutlich größer dimensioniert sein. Dementsprechend sollte so viel wie möglich der Dachfläche nutzbar sein, um eine ausreichende Anzahl an Solarmodulen anbringen zu können. Die folgende Beispielrechnung gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt für den Bedarf eines Mehrfamilienhauses:  

  • Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 4-Personen-Haushalts beträgt rund 4.500 kWh pro Jahr (ohne E-Auto und Wärmepumpe). Die ideale Anlagengröße pro Haushalt wäre demnach 6,75kWp. Verbraucht der Haushalt lediglich 3.000 bis 3.500 kWh Strom (dies ist bei 2-3 Personen meist der Fall), genügt eine Anlage mit 5 kWp.
  • Hochgerechnet auf ein 10-Parteien-Mehrfamilienhaus wird dann eine Anlage mit 67,23 kWp benötigt, damit der Strombedarf gedeckt werden kann.
  • Der Dachflächenbedarf beläuft sich auf ungefähr 6 qm pro kWp.

Die Berechnung der erforderlichen Größe hängt jedoch von einer Reihe weiterer individueller Faktoren ab, die wir gern bei einer persönlichen Beratung mit Ihnen durchgehen.

Kontakt

Förderung und Finanzierung: Auf ins Photovoltaik-Zeitalter

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sowie eines Stromspeichers bzw. die Nachrüstung kann unter Umständen und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen von der öffentlichen Hand unterstützt werden. So vergibt der Bund über das KfW-Programm 270 Kredite, die allerdings aufgrund der Höhe des Zinssatzes derzeit wenig attraktiv sind und daher kaum genutzt werden. Das Förderprogramm KfW 442 war im Jahr 2023 kurzzeitig verfügbar, aber schnell vergriffen. Es soll zwar 2024 neu aufgelegt werden, die Fördertöpfe dürften aber erfahrungsgemäß ebenfalls schnell wieder leer sein und vermutlich kommt nur ein Bruchteil der Interessenten zum Zuge. Auch in einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme für Photovoltaik. Wir beobachten die aktuelle Situation laufend und informieren Sie gern in einem Beratungsgespräch darüber, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Ferner haben auch etliche Kommunen Förderprogramme aufgelegt, bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Gern empfehlen wir Ihnen auch einen Finanzierungspartner aus unserem Netzwerk, der Ihnen weiterhilft.

Finanziell interessant für Sie ist zudem die Einspeisevergütung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Demnach zahlt Ihr Netzbetreiber pro Kilowattstunde Strom, den Sie nicht selbst nutzen und stattdessen ins Netz einspeisen, bares Geld: 8,2 Cent pro kWh (bis 10 kWp). Die Einspeisevergütung ist fix für 20 Jahre plus Errichtungsjahr. (Stand 2023, ab 2024 gelten andere Konditionen)

Klima: Fortschritt – Ihr Weg zur Photovoltaikanlage

01

Kontaktieren Sie uns ganz einfach per Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Ganz nach Wunsch, bieten wir Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Beratung:

Persönlich bei Ihnen vor Ort

Per Videocall

Oder buchen Sie direkt eine Teilnahme an den Infoveranstaltungen in unseren Niederlassungen über calendly – einmalig in der Photovoltaik-Branche!

02

Nun benötigen wir Bilder von Ihrem Dach, Ihrem Zählerkasten und grundlegende Informationen – beispielsweise zum Stromverbrauch, ob ein E-Auto oder eine Wärmepumpe vorhanden ist etc. Diese Infos können Sie uns zusenden, oder wir ermitteln sie gemeinsam mit Ihnen zuhause.

03

Anschließend erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot und eine ausführliche Planung samt 3D-Nachbildung Ihrer Immobilie.

04

Bei Angebotsannahme vereinbaren wir einen Wunschtermin mit Ihnen zur Installation. Nach Anzahlung ist Ihr Preis „fix“ und bis zur Fertigstellung garantiert – in der Zwischenzeit eventuell steigende Materialkosten können Ihnen dann nichts mehr anhaben.  

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Ab sofort kümmert sich nun Ihr persönlicher Kundenbetreuer um die gesamte Realisation ihres Photovoltaik-Bauvorhabens.

Für Rückfragen und Änderungswünsche steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner natürlich jederzeit zur Verfügung.

Fazit:

JÜRGEN HILFT rund um die Photovoltaik –
auch im Mehrfamilienhaus

  • Photovoltaik-Anlagen können sich für Eigennutzer lohnen – und machen Objekte auch für Mieter attraktiver.
  • Der Investor sollte sich vor der Entscheidung über das Betriebskonzept klar. werden – Nutzung des Stroms zur Versorgung der Haushalte oder lediglich zur Deckung des Allgemeinverbrauchs?
  • Ein wichtiger Faktor ist zudem das Verbrauchsverhalten der Eigennutzer bzw. Mieter.
  • Die Dimensionierung der PV-Anlage muss genau auf die Anzahl der Haushalte / Mietparteien abgestimmt werden, damit sie weder zu groß noch zu klein ist.
  • Der Anschluss eines Stromspeichers ist möglich, aber aus Kostengründen nicht in jedem Falle empfehlenswert.
  • Die Inklusiv-Kosten einer Photovoltaik-Anlage liegen bei ungefähr 1.400 bis 1.500 Euro pro kWp.
  • Photovoltaik-Anlagen werden auch bei Mehrfamilienhäusern von der öffentlichen Hand gefördert.