Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jürgen Hilft GmbH, Engelskirchen

  1. Allgemeiner Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“ genannt) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen und sämtliche daraus erfolgenden Lieferungen, Reparaturbedingen und Leistungen zwischen der Jürgen Hilft GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Jürgen Wiechert, Holzer Weg 4-6, 51766 Engelskirchen, Telefon 02263 – 902360, Mail: info@juergen-hilft.de (nachfolgend „JÜRGEN HILFT“) und allen Kunden, unabhängig davon, ob diese Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, Unternehmer gemäß § 14 BGB oder öffentliche Einrichtungen und Körperschaften etc. sind (nachfolgend „Kunde“ genannt). Soweit für einen der genannten Kundenkreise etwas Abweichendes gilt, wird in den AGB hierauf ausdrücklich hingewiesen. Diese AGB finden, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auch auf alle etwaigen Folgegeschäfte mit dem Kunden Anwendung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, wobei Individualvereinbarungen grundsätzlich Vorrang vor den AGB haben. Maßgebend ist stets die Fassung der AGB zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung.
    • Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auch dann nicht, wenn JÜRGEN HILFT ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat. Ist der Kunde Verbraucher, erhält er bei Auftragserteilung einen Ausdruck der aktuellen AGB zusammen mit den übrigen Vertragsdokumenten ausgehändigt.
    • Die Auftragsbestätigung und damit das Zustandekommen des Vertrages stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung durch den örtlichen Netzbetreiber.
  2. Angebote und Vertragsabschluss
    • Angebote von JÜRGEN HILFT sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen und auf der Internetseite stellen keine verbindlichen Angebote dar und dienen ausschließlich der Bewerbung und Veranschaulichung.
    • Aufträge und Bestellungen des Kunden, die grundsätzlich als Angebote im Rechtssinne gelten, sind für den Kunden rechtsverbindlich und ab ihrem Eingang für JÜRGEN HILFT für den Zeitraum von zwei Wochen bindend. Wird der Auftrag von JÜRGEN HILFT angenommen, so erfolgt Annahme des Auftrags durch eine entsprechende Auftragsbestätigung, die dem Kunden innerhalb der Zweiwochenfrist zugehen wird, oder durch Lieferung der Ware. Damit der Vertrag zustande gekommen. Die nach dem Vertrag zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich ausschließlich und in nacheinander aus der Auftragsbestätigung einschließlich der dort genannten Preise, und – soweit der Kunde JÜRGEN HILFT den Auftrag erteilt, bei Dritten benötigte Unterlagen und Auskünfte einzuholen – aus der diesbezüglichen Vollmacht sowie aus späteren Zusatz- und Erweiterungsvereinbarungen.
    • Die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien erfolgt wahlweise in Schrift- oder Textform (E-Mail). Korrespondenz per SMS, WhatsApp oder sonstigen Nachrichtendiensten werden von JÜRGEN HILFT nicht akzeptiert und finden keine Anwendung. Erklärungen in Textform, die Vertragsinhalte (z. B. wechselseitige zu erbringende Lieferungen und Leistungen) unmittelbar betreffen, sind vom jeweiligen Empfänger in Textform zu bestätigen.
    • Zeichnungen, Fotos, Beispielbilder und Kalkulationen sind geistiges Eigentum von JÜRGEN HILFT. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung von JÜRGEN HILFT weder an Dritte weitergegeben noch für Zwecke verwendet werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag stehen.
  3. Liefer- und Leistungspflichten von JÜRGEN HILFT
    • JÜRGEN HILFT ist verpflichtet, die Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung und unter Berücksichtigung etwaiger Zusatzaufgaben ordnungsgemäß und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu erbringen. Dabei ist JÜRGEN HILFT berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen. JÜRGEN HILFT hat das Recht, jederzeit, auch ohne Rücksprache mit dem Kunden, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit diese technisch nötig sind, und sofern der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit der gelieferten Photovoltaik-Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
    • JÜRGEN HILFT ist weiterhin verpflichtet, die als verbindlich bezeichneten Lieferfristen einzuhalten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche in der Auftragsbestätigung bezeichnet wurden.
    • Nicht verbindliche Liefertermine gelten als voraussichtliche Liefertermine und stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und mangelfreien Selbstbelieferung von JÜRGEN HILFT durch den Hersteller bzw. Zwischenhändler. Weiterhin stehen sie bei Außenmontagen unter dem Vorbehalt jener Witterungsverhältnisse, die eine für Mensch und Material gefahrlose und technisch problemlose Außenmontage zulassen. Über die Durchführbarkeit von solchen Arbeiten entscheidet ausschließlich JÜRGEN HILFT.
    • JÜRGEN HILFT haftet nicht für Lieferverzögerungen, die in Folge von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) und anderen von JÜRGEN HILFT nicht zu vertretenden Umständen eintreten, wie z. B. Arbeitskämpfe oder die Unterbrechung von Lieferketten.
    • Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden von JÜRGEN HILFT auf Wunsch ausgeführt. Die Kosten hierfür werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, sofern diese Leistungen Bestandteil der Auftragsbestätigung sind.
    • Alle Lieferungen erfolgen ab Lager der Niederlassung von JÜRGEN HILFT auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Werden Material und/oder Kaufgegenstände bei einem Unternehmer als Vertragspartner auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort von JÜRGEN HILFT versendet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.
    • JÜRGEN HILFT ist auch zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
    • Im Rahmen einer Wartung bereits installierter Photovoltaik-Anlagen stellt JÜRGEN HILFT die erforderlichen Geräte auf eigene Kosten zur Verfügung. Durch den Kunden wird sichergestellt, dass ein Wasseranschluss sowie eine Stromversorgung in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden.
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
    • Der Kunde hat die vereinbarten Zahlungen termingerecht und ohne Abzug an JÜRGEN HILFT zu leisten, bei einer mangelfreien Leistung seitens JÜRGEN HILFT. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
    • Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig behördliche und sonstige Genehmigungen sowie Bauunterlagen einzuholen und technische Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich von JÜRGEN HILFT fallen und auch nicht Bestandteil des Auftrags sind, zu klären, wie z. B. die Prüfung der Statik.
    • Sofern für Installation und Montage eine Einrüstung mittels eines Baugerüsts an einer oder mehreren Hauswänden notwendig ist, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die zur Aufstellung benötigten Flächen einschließlich der Zuwege frei und die Oberleitungen isoliert sind, sodass das Baugerüst ohne Verzögerung aufgestellt werden kann. Für eine rechtzeitige Einholung von Genehmigungen der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, der Denkmalschutzbehörde und anderer Genehmigungsstellen ist ausschließlich der Kunde zuständig. Etwaige Kosten für Genehmigungen und/oder weitere Auflagen trägt der Kunde.
    • Der Kunde ist außerdem verpflichtet, JÜRGEN HILFT unentgeltlich einen Strom und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Material und Ware am Installationsort abgeladen und für die Dauer der Arbeiten diebstahlsicher dort gelagert werden können.
      Einzelheiten hierüber stimmt der Kunde vor der Anlieferung mit JÜRGEN HILFT ab. Außerdem wird der Kunde JÜRGEN HILFT oder den von JÜRGEN HILFT beauftragten Unternehmen den Zutritt zu allen Flächen und zu allen Räumen gewähren, auf bzw. in denen Elemente der Photovoltaik-Anlage zu installieren sind.
    • Der Kunde hat die vereinbarten Anlieferzeiten von Material und Ware einzuhalten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, wodurch Stand- oder Wartezeiten entstehen, so werden diese dem Kunden von JÜRGEN HILFT in Rechnung gestellt.
    • Der Kunde wird dafür sorgen, dass überstehende Bauteile, An- und Einbauten (wie z. B. Dachfenster, Flächenfenster, Wintergärten, Markisen etc.) vor dem Beginn der Montage bzw. der Arbeiten gesichert und ausreichend gegen Schäden geschützt sind. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße Sicherung entstehen, haftet JÜRGEN HILFT nicht.
    • Kommt der Kunde seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Behinderungen bei der Montage oder bei begleitenden Arbeiten, so ist JÜRGEN HILFT berechtigt, die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Hindernisse durch den Kunden beseitigt wurden. Soweit damit Kosten für JÜRGEN HILFT verbunden sind, trägt diese der Kunde. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung mehr als zwei Wochen in Rückstand ist.
    • Treten Liefer- und/oder Montageverzögerungen durch Verschulden des Kunden auf, werden entsprechende Zusatzkosten und entstehende Nutzungsausfälle, die bei JÜRGEN HILFT entstehen, dem Kunden in Rechnung gestellt.
    • Im Rahmen einer Wartung von bereits installierten Photovoltaik-Anlagen stellt der Kunde JÜRGEN HILFT den Strom für die zur Reinigung eingesetzten Geräte auf seine Kosten zur Verfügung.
    • Förderungsanträge und Anträge auf Subventionen die Photovoltaik-Anlage betreffend sind unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien für die Anträge ausschließlich durch den Kunden zu stellen.
  5. Nachweispflicht zur Mehrwertbesteuerung (Nullsteuersatz)
    • Nachweispflicht über das Vorliegen der Voraussetzungen seitens des Erwerbers
      Der Erwerber erklärt bzw. hat die Nachweispflicht, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW(peak) beträgt oder betragen wird. Dasselbe gilt für nachträgliche Lieferungen von Speichern, wesentlichen Komponenten und Ersatzteilen.
    • Nullsteuersatz
      Der Nullsteuersatz erfasst nur die Lieferung an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule/Speicher/wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienen Tätigkeiten genutzt werden, voraus.
    • Vereinfachungsregelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 UstG
      Die Voraussetzungen der Vereinfachungsregelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 UstG gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage (Einheit) laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Die Regelung stellt eine Vereinfachung für die Prüfung der Gebäudeart dar. Die Vereinfachungsregelung gilt nicht für die Betreibereigenschaft.
  1. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
    • Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Kunden ausgeführt werden.
    • Kosten
      1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen bei Vertragsschluss nicht angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
      2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt.
      3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn er von JÜRGEN HILFT schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die Leistungen, die für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlich sind, werden dem Kunden berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
      4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird JÜRGEN HILFT den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die JÜRGEN HILFT erst zum Zeitpunkt der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
      5. Die Sache wird nach einem von JÜRGEN HILFT nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten, die hierdurch entstehen, wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
      6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für die verwendeten Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Alle Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen verstehen sich in Euro inkl. Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackung und Versandkosten, die jedoch gesondert in der Rechnung ausgewiesen werden. Diese ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
    • Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, umfasst der Preis folgende Positionen: die Lieferung von Photovoltaik-Generator (Module), Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der Photovoltaik-Anlage bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss (ausgenommen die Neuinstallation eines Zählerschranks sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation).
    • Rechnungen sind vom Kunden sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zahlbar, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfreisten ausgewiesen wurden. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass er sich gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens dann in Verzug gerät, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung geleistet hat. Der Kunde ist im Falle des Verzugs neben der Zahlung von Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) auch verpflichtet, den darüberhinausgehenden Verzugsschaden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
    • Sollten nicht Teile der Photovoltaik-Anlage, die nicht funktionsrelevant sind, am Ende der Montage fehlen oder defekt sein, ist der Kunde lediglich berechtigt, die Zahlungen in der Höhe erstattet zu bekommen, die dem Wert, der zu liefernden oder auszutauschenden Teile entspricht. Ein weitergehendes Zurückbehaltungs-recht steht dem Kunden nicht zu.
    • Eine Mehrwertsteuererhöhung wird bei Unternehmern sofort, bei Verbrauchern dann erst weiterberechnet, wenn das Material bzw. die Ware nach Ablauf von vier Monaten nach dem Vertragsschluss geliefert wird.
  2. Eigentumsvorbehalt
    • JÜRGEN HILFT behält sich das Eigentum an allen dem Kunden gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der in der Auftragsbestätigung samt etwaigen Nachträgen sowie in weiteren, selbständigen Aufträgen genannten Vergütung vor.
    • Der Kunde ist verpflichtet, während des Eigentumsvorbehalts alle Gegenstände, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, pfleglich zu behandeln, auf seine Kosten zum Neuwert zu versichern und erforderliche Wartungen regelmäßig auf Basis eines mit JÜRGEN HILFT abzuschließenden Wartungsvertrags durchführen zu lassen.
    • Soweit gelieferte Teile fest mit dem Eigentum des Kunden verbunden wurde, so gilt diese Verbindung so lange als vorübergehend, bis der Kunde die Zahlungen vollständig erbracht hat. Die gelieferten Teile gehen erst danach in das Eigentum des Kunden über. JÜRGEN HILFT ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts jederzeit berechtigt, gelieferte und verbaute Teile wieder abzubauen und an sich zu nehmen, sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht nachkommen. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, JÜRGEN HILFT den erforderlichen Zugang zum Abbau und Abholung der Teile zu gewähren.
    • Erwirkt ein Dritter eine Pfändung auf die dem Eigentumsvorbehalt von JÜRGEN HILFT unterliegenden Teile oder meldet der Kunde Insolvenz an, solange der Eigentumsvorbehalt von JÜRGEN HILFT noch besteht, so hat er hiervon JÜRGEN HILFT unverzüglich zur Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Rechte zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information, haftet er gegenüber JÜRGEN HILFT für den Schaden, der daraus entsteht.
    • Veräußert der Kunde von JÜRGEN HILFT gelieferte Teile, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, so ist der Kunde verpflichtet, den erzielten Kaufpreis bzw. die Kaufpreisforderung gegenüber dem Abnehmer an JÜRGEN HILFT abzutreten.
    • Der Verwertungserlös, den JÜRGEN HILFT beim Verkauf im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zurückgeholter Teile erzielt, wird abzüglich der Demontagekosten mit der Forderung gegenüber dem Kunden verrechnet.
    • Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
      Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehender Ansprüche von JÜRGEN HILFT Eigentum von JÜRGEN HILFT, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
      • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an JÜRGEN HILFT erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
      • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
      • Der Unternehmerkunde darf die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung von JÜRGEN HILFT verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von JÜRGEN HILFT. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde JÜRGEN HILFT unverzüglich zu benachrichtigen.
      • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherheitshalber an JÜRGEN HILFT ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an JÜRGEN HILFT abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
      • Auf Verlangen von JÜRGEN HILFT hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und JÜRGEN HILFT die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
      JÜRGEN HILFT wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von JÜRGEN HILFT freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  3. Gefahrenübergang
    • Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht mit dem Anschluss der Photovoltaik-Anlage an das Stromnetz und Abnahme des Kunden auf diesen über. Werden lediglich einzelne Teile geliefert, so geht die Gefahr bei Verbrauchern gemäß § 13 mit Ablieferung beim Kunden bzw. mit Abschluss der Montage und Abnahme über. Bei Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über, ansonsten ebenfalls mit Lieferung an den Kunden bzw. Abschluss der Montage und Abnahme durch den Kunden.
  4. Gewährleistung
    • Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
    • Sollte ein Mangel an der Photovoltaik-Anlage oder an von JÜRGEN HILFT gelieferten Teilen vorliegen, sind diese vom Kunden unverzüglich nach Feststellung des Mangels an JÜRGEN HILFT anzuzeigen. JÜRGEN HILFT wird dann in angemessener Frist nach eigener Wahl entweder die bestehenden Mängel beseitigen oder eine Neulieferung vornehmen. Die im Rahmen einer Mängelbeseitigung entstehenden Kosten trägt JÜRGEN HILFT.
    • Keinen Mangel stellen geringe Farbabweichungen und sonstige nicht funktionsrelevante Abweichungen, die keine Funktionseinschränkungen zur Folge haben, dar. Solche Mängel lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus.
    • Ist der Kunde Unternehmer, so ist er gemäß § 377 HGB zur unverzüglichen Untersuchung der gelieferten Ware verpflichtet und hat etwaige Mängel oder Fehlmengen innerhalb von 7 Tagen schriftlich gegenüber JÜRGEN HILFT anzuzeigen. Ein Unterlassen dieser Untersuchungspflicht führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche, es sei denn, ein Mangel wurde, obwohl bekannt, von JÜRGEN HILFT verschwiegen.
    • Mängelansprüche des Unternehmerkunden, verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung.
    • Ist der Kunde Verbraucher, so ist er zur Minderung des vereinbarten Preises in angemessenem Umfang erst dann berechtigt, wenn zwei Nachbesserungsversuche von JÜRGEN HILFT gescheitert sind. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, sollte JÜRGEN HILFT vorsätzlich handeln oder die Nachbesserung schuldhaft in nicht mehr zu vertretendem Ausmaß verzögern.
    • Bei Kunden, die Unternehmer oder juristische Personen des öffentliches Recht sind, erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf die Eignung der gelieferten Anlage oder Waren zu den vom Kunden angestrebten wirtschaftlichen Zielen.
    • Bei direkten und indirekten Schäden (Folgeschäden) ist die Haftung von JÜRGEN HILFT auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragsverletzungen.
    • Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aufgrund von Produkthaftung und für alle anderen Schäden, für die eine Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder limitiert werden darf, sowie dann nicht, wenn JÜRGEN HILFT einen Mangel arglistig verschweigen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Vertragsgegenstandes von JÜRGEN HILFT übernommen wurde.
    • Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von JÜRGEN HILFT verursacht wurden.
    • Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die Leistung einer Photovoltaik-Anlage sowohl höher als auch niedriger ausfallen kann als in der Auftragsbestätigung angegeben, und dass der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der Leistung der Module auf Basis der Herstellerangaben des Modulherstellers orientiert. Es handelt sich somit um eine Maximalleistung unter Laborbedingungen, die von JÜRGEN HILFT nicht garantiert werden kann und für die eine Haftung nicht übernommen wird.
    • Keinerlei Haftung übernimmt JÜRGEN HILFT, wenn der Kunde Förderanträge nicht rechtzeitig stellt oder die Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werden. In solchen Fällen begründet eine fehlende Förderung/Subvention kein Rücktrittsrecht des Kunden von einem bereits erteilten Auftrag.
    • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte bzw. mit seiner Duldung tätigen Personen, die Nichtbeachtung von Hersteller- und Betriebsanweisungen und die natürliche Degradation durch Witterung oder sonstige Einflüsse. Batterien unterliegen keiner Gewährleistung und sind gemäß der Batterieverordnung nach Gebrauch ordnungs- und vorschriftsgemäß zu entsorgen, was JÜRGEN HILFT auf Wunsch des Kunden übernimmt.
    • Ungeachtet etwaiger separater Garantieversprechen, die in vielen Fällen seitens des Herstellers gegeben werden und für die keinerlei Haftung von JÜRGEN HILFT besteht, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Verträgen mit Verbrauchern zwei Jahre für Neuteile sowie ein Jahr für gebrauchte Teile. Bei Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts beträgt die Verjährungsfrist einheitlich ein Jahr.
  5. Rücktrittsrecht
    • JÜRGEN HILFT ist berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zurückzutreten, wenn sich die Herstellerpreise zwischen Auftragsbestätigung (Vertragsschluss) gegenüber dem Kunden und der Lieferung von Hersteller oder Zwischenhändler an JÜRGEN HILFT in dem Maß erhöht haben, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und JÜRGEN HILFT das Festhalten am Vertrag unter objektiven Maßstäben und Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zugemutet werden kann.
    • Gleiches gilt für beide Vertragsparteien, wenn sich durch Lieferengpässe oder Störung von Lieferketten, die von JÜRGEN HILFT nicht beeinflussen und nicht zu verantworten sind, verbindliche oder voraussichtliche Liefertermine derart verzögern, dass ein Festhalten am Vertrag durch die den Rücktritt erklärenden Partei nicht zumutbar ist.
    • Ein Rücktritt gemäß den vorstehenden Abschnitten 9 (1) und 9 (2) begründet keine Schadensersatzansprüche der jeweils anderen Vertragspartei. Vielmehr erlöschen nur für beide Vertragsparteien die jeweils vertraglichen Verpflichtungen. Gegebenenfalls vom Kunden geleistete Anzahlungen sind durch JÜRGEN HILFT zurückzuerstatten.
    • Vor einem Rücktritt werden beide Vertragsparteien ernsthaft versuchen, eine einvernehmliche Anpassung an die geänderten und von ihnen nicht beeinflussbaren Umstände zu vereinbaren, die den Interessen beider Parteien Rechnung trägt.
    • Darüber hinaus steht JÜRGEN HILFT ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind, insbesondere wenn die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind, und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von längstens vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben wurden.
    • Im Falle von 9 (5) ist JÜRGEN HILFT berechtigt, eine Schadenspauschale von 15% des Auftragswertes von dem Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass JÜRGEN HILFT kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde weniger als 10 Tage vor der Ausführung einen bestätigten Termin zur Durchführung der beauftragten Arbeiten aus Gründen absagt, die in der Sphäre des Kunden liegen.
  6. Softwarenutzung
    • Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden hieran ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Die Software und die dazugehörige Dokumentation werden ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang der gelieferten Gegenstände überlassen. Jede anderweitige Nutzung ist ebenso untersagt wie die Vervielfältigung, Überarbeitung und Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode zu anderen Zwecken, es sei denn, es liegt eine Gestattung gemäß §69d UrhG vor.
  7. Datenschutz
    • Die im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erhobenen und verarbeiteten Daten werden von JÜRGEN HILFT nur insoweit verwendet, als dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Datenverarbeitung kann auch durch ein fremdes Unternehmen im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erfolgen.
    • Die Erhebung der Daten erfolgt ausnahmslos unter Berücksichtigung der Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    • JÜRGEN HILFT ist berechtigt, die vom Kunden erhobenen Daten auch zur Versendung von Informationsmaterial an den Kunden zu nutzen. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Nutzung zu Marketingzwecken zu widersprechen. Keinesfalls wird JÜRGEN HILFT die Daten an Dritte weitergeben. Die Weitergabe von Daten an Subunternehmen ist JÜRGEN HILFT nur insoweit gestattet, als dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist, und die Subunternehmer von JÜRGEN HILFT auf die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften schriftlich verpflichtet wurden.
    • Nach Beendigung des Auftrags werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht, soweit der Kunde die Datenlöschung verlangt. Die aufgrund steuer- und handelsrechtlich weiter aufzubewahrenden Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
  8. Werbung und Referenz
    • Der Kunde gestattet JÜRGEN HILFT, die bei ihm installierte Anlage als Referenz zu benennen und Fotos hiervon zu Werbezwecken zu verwenden. Diese Genehmigung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.
  9. Widerrufsrecht
    • Werden die Verträge zwischen dem Kunden und JÜRGEN HILFT mittels Telekommunikationsmitteln abgeschlossen, und ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten richten sich nach der jeweiligen Widerrufsbelehrung, die dann Bestandteil des Vertrags ist und dem Kunden ausgehändigt wurde.
  10. Sonstiges
    • Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten ergänzend zu diesen AGB. Die Anwendung des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte der Kunde seinen Sitz bei Vertragsschluss im Ausland haben, so bleibt die Anwendung zwingender Vorschriften in diesem Land unberührt.
    • Der ausschließliche Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Dienstes sowie bei Verbrauchern, die innerhalb der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist der Geschäftssitz von JÜRGEN HILFT. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, ist deren Wohnort Gerichtsstand.
    • JÜRGEN HILFT ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen JÜRGEN HILFT und einem Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Kunden, z. B. im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige
      Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
    • Alle Nebenabreden, Zusätze und Änderungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Abreden sind nur dann maßgebend, wenn sie unmittelbar danach schriftlich von beiden Vertragsparteien bestätigt werden. Die Mitarbeiter von JÜRGEN HILFT und deren Erfüllungsgehilfen sind grundsätzlich nicht berechtigt, für JÜRGEN HILFT Zusagen zu machen, die nicht dem erteilten Auftrag entsprechen.
    • Sollten einzelne oder mehrere Klauseln in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Engelskirchen, Mai 2023